Erster Austausch Arbeitsgruppe FFH

Der BUND Ortsverband ist bereits seit längerem der Meinung, dass verschiedene Holzeinschläge in den FFH Schutzgebieten nicht in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und Vorgaben der EU stehen. Gespräche mit den Forstbehörden konnten hier bisher kein gemeinsames Verständnis herbeiführen. Aus diesem Grund haben wir Kontakt mit anderen Ortsverbänden im Nordschwarzwald aufgenommen. Auch seitens des Vorstands unseres Regionalverbands konnten wir bei einer gemeinsamen Begehung des Maulbronner Waldes Unterstützung gewinnen. Entsprechend gab es Anfang der Woche eine Videokonferenz, in der wir zusammen mit dem Regionalverband einen Antrag erarbeitet haben, der den BUND Landesverband beauftragt, die Gesetzeslage prüfen und bewerten zu lassen. Darüber hinaus wird im Regionalverband eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingerichtet, um den Informationsfluss aufrecht zu erhalten.

Waldbegehung FFH-Gebiet

Bei der letzten Mitgliederversammlung des BUND Regionalverbands Nordschwarzwald stellte sich nach unseren Ausführungen zu den Holzeinschlägen im FFH-Wald bei Maulbronn und Ötisheim heraus, dass auch andere Ortsverbände mit denselben Problemen zu kämpfen haben. Entsprechend möchten wir gemeinsam den BUND-Landesverband in dieser Angelegenheit mit einbinden. Dafür trafen sich am Sonntag Interessierte und Aktive aus verschiedenen Ecken des Regionalverbands. Anwesend waren unter anderem die Vorsitzende des Regionalverbands Susanne Duffing, Vertreter der Ortsverbände Althengstett und Pforzheim sowie aus Wurmberg und Maulbronn. Die Anwesenden konnten sich in unserem FFH-Wald einen Einblick sowohl in einen Lebensraum des Zustands A (sehr gut) als auch in einen, der vor ca. 10 Jahren ebenfalls diese Einstufung erhalten hatte, durch die Einschlagsmaßnahmen zwischenzeitlich aber nur noch maximal den Zustand C erreicht. Damit ist der Bereich auf Jahrzehnte für die Ursprünglichen Arten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geeignet. Entsprechend der EU-FFH-Richtlinie ist jede Maßnahme in entsprechenden Gebieten vor Beginn dahingehend zu prüfen, ob dadurch eine Verschlechterung des Lebensraums verursacht wird. In einem solchen Fall sind die Maßnahmen unzulässig. Wir werden nun mit unseren Mitstreitern im Rahmen einer Arbeitsgruppe Informationen sammeln und die nächsten Schritte erarbeiten.