Zur aktuellen Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten rund um Maulbronn – erhebliche Biodiversitätsschäden seit 2012
Rund um Maulbronn wachsen aus Sicht des Naturschutzes sehr wertvolle Hainsimsen– und Waldmeister-Buchenwälder sowie Eichen-Hainbuchenwälder auf trockenen und feuchten Standorten. Die Forste gehörten ursprünglich zum Klosterbesitz und sind heute zu großen Teilen im Eigentum des Staates oder der Kommunen. Die Wälder konnten sich aufgrund einer ehemals schonenden Waldbewirtschaftung bis heute weitgehend in einem naturnahen, strukturreichen Zustand erhalten. Sie bieten daher zahlreichen seltenen Waldarten (z. B. Schwarz-Specht, Mittel-Specht, Hohl-Taube, Bechstein-Fledermaus, Braunes Langohr, Kleiner Abendsegler, Hirschkäfer) oder Arten die sowohl Wald- als auch Offenlandbiotope benötigen (z. B. Großes Mausohr, mit einer der größten Wochenstuben in Süddeutschland) einen hervorragenden Lebensraum. Insbesondere die alten Waldbestände (älter als 120 Jahre) bieten den Lebensraum, auf den sie essentiell angewiesen sind.
Die anspruchsvollen Waldarten sind auf eine gewisse Großräumigkeit, das Zulassen eines natürlichen Störungsregimes, hohe Totholzmengen und –qualitäten, Reichtum an Habitatbäumen und eine hohe Strukturvielfalt angewiesen. Dies alles wird nur durch eine lange Lebensraumkontinuität im zeitlichen Sinne gewährleistet (vgl. Großmann & Klaus 2021 und speziell für die Bechstein-Fledermaus Dietz & Krannich 2019). Vor allem das Alter der Bäume und der Waldbestände ist das entscheidende Kriterium (vgl. Scherzinger 1996) – Buchen erreichen ein Alter von 600 Jahren und Eichen von 800 Jahren. Die Waldbäume weisen erst im erwachsenen Alter – meist nach ca. 120 bis 160 Jahren – besondere phänologische und physiologische Merkmale auf: rauhrissige Borke, dürre Äste, sonnenexponierte meist lückige Krone, Faulstellen, starke Astgabeln, Höhlungen und Epiphyten. Erst in einem alten zusammenhängenden Baumbestand können sich dann die spezifischen Waldstrukturen in der Schichtung und in der Kronendachausformung bilden, die für die genannten Waldarten essentiell sind.
Durch die Ernteeinschläge im normalen Wirtschaftswald (mehr als 95% der Buchenwälder in Deutschland, vgl. Panek 2016) wird dem Waldökosystem genau diese wichtige Beständigkeit genommen. Zum Erhalt der Lebensansprüche der genannten Arten ist die Dynamik der natürlichen Regenerationsphasen notwendig. Im normalen Wirtschaftswald werden diese Phasen durch Flächenräumungen nach spätestens 80 bis 140 Jahren (im besten Jugendalter!) jäh unterbrochen, die wertvollen Strukturen sind für die Waldarten verloren und das Waldökosystem muss sich in einem langen Zeitraum wieder regenerieren (Kaule 1986). Es bedarf dazu sehr vieler Jahrzehnte der Wirtschaftsruhe bis wieder eine waldtypische Biodiversität zur Entfaltung kommen kann (vgl. Flade & Winter 2021).
Außer manchen Wiesengebieten und Klosterseen sind auch Teile des Waldes rund um Maulbronn zurecht nach der FFH-Richtlinie der EU (Flora Fauna Habitat) in die Natura 2000 Gebiete „Stromberg“ und „Enztal bei Mühlacker“ aufgenommen worden. Diese Gebiete unterliegen einem besonderen Schutz, der dem Erhalt seltener, nur in Europa vorkommender und landschaftstypischer Tier- und Pflanzenarten dient. Die EU-Richtlinie sieht dabei nicht zwangsläufig vor, dass entsprechende Flächen unbewirtschaftet bleiben. Allerdings gibt sie die Vorgabe, dass der betroffene Lebensraumtyp im Zustand nicht verschlechtert werden darf. Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie (FFH-RL) fordert in Natura 2000-Gebieten unmissverständlich die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume (Lebensraumtypen = LRT) und der Habitate der Arten sowie deren erhebliche Störung zu vermeiden (dazu § 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz). Für Pläne und Projekte verlangt Art. 6 Abs. 3–4 FFH-RL darüber hinaus eine präventive Kontrolle in Form einer Verträglichkeitsprüfung (diese Vorgabe wurde durch §34 Abs. 1-5 BNatSchG für Projekte in deutsches Recht übernommen).
Starke Beeinträchtigungen für die FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten seit 2013 im Raum Maulbronn
Die genannten naturschutzrechtlichen Vorgaben werden in der forstlichen Praxis nach Ansicht des BUND Ortsverbandes Maulbronn nicht eingehalten. Seit 2013 werden sehr umfangreiche Erntemaßnahmen in den FFH-Gebieten rund um Maulbronn getätigt, ohne das die Auswirkungen auf FFH-LRT oder FFH-Arten vorab geprüft werden. Der Forstwirtschaftplan wurde nicht mit dem FFH-Managementplan abgestimmt, auch wurden weder die zuständigen Behörden noch die ehrenamtlichen Naturschutzverbände gehört. Der BUND-Ortsverband Maulbronn hat dies bereits früh (ab 2013) beim Forstamt Enzkreis und den zuständigen Naturschutzbehörden über persönliche Gespräche mit den Verantwortlichen, schriftliche Eingaben und Ortstermine eingefordert. Nachdem sämtliche Aktivitäten vor Ort vergeblich waren, hat der BUND-Ortsverband noch 2013 eine offizielle Umweltmeldung beim Ministerium ländlicher Raum abgegeben. Dieser wurde 2014 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Maßgabe abgeholfen, dass die weitere Bewirtschaftung der FFH-Wälder rund um Maulbronn in Zukunft schonender zu geschehen habe (siehe anliegende Dokumente).
Die Maßgabe des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde nach Ansicht des BUND-Ortsverbandes im weiteren Verlauf der Erntemaßnahmen aber nicht eingehalten. Bei den Hiebsmaßnahmen ist es nach Ansicht des BUND OV Maulbronn mittlerweile auf vielen Hektar zu erheblichen Eingriffen in Fortpflanzungs- und Jagdhabitate von FFH-Arten und zu massiven Verschlechterungen des Erhaltungszustandes von Wald-Lebensraumtypen gekommen, ohne dass diese kompensiert wurden. Dadurch wurde ein ganz erheblicher Biodiversitätsschaden (Verlust von Fortpflanzungs- und wesentlichen Jagdhabitaten für Fledermäuse und Vögel, sowie starke Verschlechterungen der FFH-Lebensraumtypen Buchen- und Eichenwald) verursacht. Beispiele können rund um Maulbronn in den genannten FFH-Gebieten besichtigt werden. Neueste Veröffentlichungen (z. B. Panek 2021 und Bürgerinitiative Waldwende Jetzt 2021) zeigen dass Maulbronn kein Einzelfall ist. Es ist nach Ansicht des BUND Maulbronn nicht den einzelnen Revierleitern oder Revierleiterinnen anzulasten, sondern es ist von einem strukturellen Versagen im Bereich der Forstverwaltung auszugehen.
Beispiele aus Maulbronn
Staatswald nördlich Maulbronn
Das Gebiet ist als Waldmeister- bzw. Hainsimsen-Buchenwald ausgewiesen, in dem Bäume verschiedenen Alters, Schwarzspecht, Mittelspecht und europäisch geschützte Fledermausarten vorkommen. Sowohl die Mischung unterschiedlich alter Bäume als auch die Strukturvielfalt des gesamten Waldbestandes zeichnen den Lebensraumtyp aus (Abb. 1).
Werden nun z. B. alle (oder ein signifikanter Anteil) Bäume einer Art innerhalb eines kurzen Zeitraums geerntet (z. B. Schirmschlagverfahren, vgl. Abb. 2und 3), verändert sich die Charakteristik des Lebensraums (extreme Verjüngung, junger Altersklassenwald ohne Strukturvielfalt, Beseitigung von Mikrohabitaten, extreme Verminderung des Altholzvorrates und des Totholzvolumens, extreme Änderung des Waldinnenklimas usw.) was somit zu einer Verschlechterung der Lebensraumqualität für die seltenen Arten führt (siehe auch Abb. 4).
Rodungsmaßnahme im FFH-Gebiet am Hamberg
Im Bereich des Hambergs gab es 2020/2021 auf der Gemarkung Maulbronn eine weitere, aus unserer Sicht mit dem Schutzgebietsstatus nicht vereinbare Rodungsmaßnahme, die auf den nachfolgenden Bildern, aber auch vor Ort den schonungslosen Einschlag deutlich erkennbar ist.
Wie geht es weiter?
Auch die aktuell im Jahre 2021 durchgeführten Ortstermine am 12.05.2021 mit ForstBW und dem Forstamt Enzkreis gemeinsam mit dem BUND-Regionalverband Nordschwarzwald hatten kein für die FFH-Gebiete positives Ergebnis und endeten leider weitgehend im Dissens (siehe anliegendes Protokoll). Weiterhin werden die Wälder innerhalb der FFH-Kulisse genauso intensiv bewirtschaftet wie die normalen Wirtschaftswälder außerhalb der Schutzgebiete (siehe auch Bericht des BUND Regionalverband Nordschwarzwald: https://bund-nordschwarzwald.de/berichte-presse-bilder/berichte-publikationen-reportagen/begehung-mit-dem-forst-im-wald-bei-maulbronn / ).
Somit drohen den Schutzgebieten nach unserer Ansicht auch im Winter 2021/2022 weitere schwere Hiebsmaßnahmen, ohne dass die Auswirkungen auf FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen vorab geprüft werden.
Wir haben im Herbst 2021 ein weiteres Mal den BUND-Regionalverband Nordschwarzwald und den BUND-Landesverband Baden-Württemberg um Hilfe gebeten. Aus Sicht des BUND ist es notwendig, die herrschende Praxis der Forstwirtschaftspläne innerhalb der FFH-Gebiete auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wir werden uns auch mit anderen Gruppen vernetzen.
Rückendeckung gibt den Naturschutzverbänden ein aktuelles Urteil: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat der Stadt Leipzig 2020 im Zuge einer einstweiligen Anordnung verboten, den Forstwirtschaftsplan innerhalb des Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiets „Leipziger Auensystem“ zu vollziehen, bevor eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Demnach ist ein Forstwirtschaftsplan als Projekt anzusehen und insgesamt einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei sind die anerkannten Vereinigungen zu beteiligen, und zwar bereits in der Phase der Vorprüfung (Verträglichkeitsabschätzung). Die Entscheidung beruht auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und ist daher auch für die Aufstellung der Forstwirtschaftspläne in anderen Bundesländern von Bedeutung. (siehe Anlage anl43113…pdf, bzw. Hinweise im Literaturverzeichnis).
Am 19.03.2023 hat der Ortsverband den Forst BW Forstbezirk Unterland auf Basis §24 Umweltverwaltungsgesetz um die Übermittlung der Forsteinrichtungswerke zwischen 2010 und 2023 sowie die Bewirtschaftungspläne 2021 bis 2023 gebeten. Wie in der bereits 10 Jahre zurück liegenden Abfrage, zeichnete sich eine erneute Hinhaltetaktik seitens Forst BW. Die gesetzlich definierte Frist von 1 Monat zur Beantwortung verstrich ohne eine Information zum Stand der Bearbeitung der Anfrage. Entsprechend wurde die Beantwortung der Anfrage am 29.04.2023 angemahnt. Erst am 26.05.2023 wurde uns per Post eine Antwort des Forst BW zugesendet (siehe Schriftwechsel). Die erste bemerkenswerte Tatsache im Schreiben ist, dass dieses laut dem Briefkopf bereits am 09.05.2023 erstellt wurde. Die zweite ist, dass Forst BW auf 9 Seiten unsere Anfrage nicht mit den gewünschten Daten beantwortete, sondern mit dem Verweis auf Betriebsgeheimnisse eine Auskunft verweigerte. Auch führte man seitens des Forsts die Begründung an, dass diese Daten bei Offenlegung einen betriebswirtschaftlichen Nachteil zu Wettbewerbern zur Folge hätte. Aus unserer Sicht dienen diese Aussagen lediglich als Ausreden, um uns die gewünschten Daten nicht übermitteln zu müssen. Dies begründen wir z. B. mit der Tatsache, dass Forst BW jährlich durch zweistellige Millionenbeträge aus Steuergeldern bezuschusst wird (siehe z. B. Gewinn und Verlustrechnung Forst BW 2020/21: ca. 41,8 Mio; 2021/22: ca. 43,8 Mio). Da eine solche Zuwendung aus Steuergeldern privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht gewährt wird, hat Forst BW hier bereits einen nicht unwesentlichen betriebswirtschaftlichen Vorteil. Wir haben den BUND Landesverband über den Schriftverkehr in Kenntnis gesetzt und verdeutlicht, dass uns als Ortsverband keine hinreichenden Informationen zugänglich gemacht werden. Daher entschied der Landesverband seinerseits eine Anfrage an Forst BW zu verfassen, welches Mitte November 2023 bei Forst BW eingegangen ist. Eine Antwort ist uns Stand heute (22.01.2024) noch nicht bekannt.
Der BUND-Ortsverband Maulbronn vertritt weiterhin entschieden die Meinung, dass die Forsteinrichtungswerke zukünftig auf die FFH-Verträglichkeit geprüft und angepasst werden müssen. Bevor im FFH-Wald die FFH-Verträglichkeit nicht geprüft ist, dürfen nach Ansicht des BUND-OV keine weiteren Erntemaßnahmen durchgeführt werden.
Bislang entstandene Schäden sind zu kompensieren!
Der alleinige Verweis der Verantwortlichen auf das für den Wirtschaftswald entwickelte Alt- und Totholzkonzept reicht für die Schutzzielerreichung in Natura 2000 Gebieten bei weitem nicht aus!
Die Schutzgebiete sind im Kartendienst des LUBW verzeichnet und können dort abgerufen werden.
FFH-Gebiete Maulbronn (Kartendienst LUBW)
Der Maulbronner Wald gehört zum Schutzgebiet Stromberg (Gebietsnummer 7018-341), zu dem es weitere Informationen gibt: Steckbrief
In der Anlage 1 werden die im Schutzgebiet Stromberg gefundenen Lebensraumtypen ab Seite 263 aufgelistet und beschrieben.
Bürgerinitiative Waldwende jetzt (2021): https://www.waldwende-jetzt.de, Download am 22.10.2021: 17.05.21: Anzeige von Abweichungen in FFH-Schutzgebieten (Stadtwald Koblenz), 05.05.21 Kahlschlag am Felsenmeer im Odenwald, 03.05.21 Meldung von Verstößen bei der Umsetzung der Natura2000 Bewirtschaftungspläne im Wald in den Pfälzer Rheinauen.
Dietz, Markus & Krannich, Axel (2019): Die Bechsteinfledermaus – eine Leitart für den Waldnaturschutz, – Handbuch für die Praxis,- Hrsg. Naturpark Rhein-Taunus, Idstein;
https://www.fledermausschutz.de/2019/02/28/die-bechsteinfledermaus-eine-leitart-fuer-den-waldnaturschutz-handbuch-fuer-die-praxis/ .
Großmann, Manfred & Klaus, Siegfried (2021): Vielfalt nutzungsfreier Laubwälder, – in: Knapp, H. D. et al.: Der Holzweg – Wald im Widersteit der Interessen, – S. 113 – 128, München.
Flade, Martin & Winter, Susanne (2021): Fördert forstliche Bewirtschaftung die Biodiversität von Buchenwäldern?, – in: Knapp, H. D. et al.: Der Holzweg – Wald im Widersteit der Interessen, S. 129 – 142, München.
Kaule, Giselher (1986): Arten- und Biotopschutz,- S. 169ff., Stuttgart.
Panek, Norbert (2016): Deutschland deine Buchenwälder – Daten, Fakten, Analysen,- S. 159ff, Vöhl-Basdorf.
Panek, Norbert (2021): Natura 2000 im deutschen Wald – eine Bankrotterklärung,- in: Knapp, H. D. et al.: Der Holzweg – Wald im Widersteit der Interessen, S. 47 – 54, München.
Scherzinger, Wolfgang (1996): Naturschutz im Wald – Qualitätsziele einer dynamischen Waldentwicklung,- S. 118ff, Stuttgart.
- https://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/tag/ffh-vertraeglichkeitspruefung
- https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-020-3721-2
- https://www.baumann-rechtsanwaelte.de/2020/06/16/oberverwaltungsgericht-bautzen-stoppt-forstwirtschaft-im-leipziger-auwald/
- https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=5890 :
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss 4 B 126/19 vom 09.06.2020; Leitsatz 2: “Ein Forstwirtschaftsplan ist als Projekt i. S. v. § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG anzusehen, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein fragliches Gebiet erheblich beeinträchtigt wird.”
Holzeinschläge in FFH-Gebieten, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verschlechterungsverbot der jeweiligen Gebiete nicht entsprechen gibt es auch in anderen Regionen. In Rheinland-Pfalz wurde im November 2021 eine Strafanzeige zum FFH-Gebiet Montabaurr Höhe gestellt, die von renomierten Fachleuten unterstützt wird und die wir gespannt verfolgen. Details dazu finden sich unter:
Schriftwechsel zur Umweltmeldung
- Antwortschreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe 3/2014 auf die Umweltmeldung
- Stellungnahme des BUND Landesverbands 7/2014